faq (kurz)

  • Essen, Rauchen und Tiere sind nicht erlaubt.
  • Das Fahrzeug wird mit vollem Tank übergeben und muss auch so zurückgegeben werden.
  • Tanken bei Avia Tankstelle Seeburgstrasse 1, 6006 Luzern und Quittung mitbringen.
  • Das Fahrzeug wird nur an Personen mit einer Schweizer Wohnadresse vermietet.
  • Das Fahrzeug muss stets sauber gehalten werden.
  • Der vereinbarte Betrag muss vor der Anmietung bezahlt werden.
1. Geltungsbereich

a. Diese Allgemeinen Bedingungen für die Miete von Fahrzeugen der Rent my Wheels gelten als integrierender Vertragsbestandteil aller zwischen Rent my Wheels und dem Mieter abgeschlossenen Verträge.

b. Mit deren Annahme bestätigt der Mieter, die Mietbedingungen gelesen zu haben und sie bedingungslos zu akzeptieren.

2. Fahrzeugübernahme und Rückgabe

a. Der Mieter übernimmt das Fahrzeug in betriebssicherem und sauberem Zustand und mit vollem Tank. Mängel sind vor Beginn des Mietverhältnisses seitens des Mieters an die Rent my Wheels zu melden.

b. Der Mieter muss vor der Anmietung seinen KAT. B Führerschein vorlegen.

c. Sowohl bei der Übernahme als auch bei der Rückgabe wird ein Protokoll erstellt, welches jeweils vom Mieter zu unterzeichnen ist.

d. Das Fahrzeug darf unter keinen Umständen überladen werden.

e. Das Fahrzeug muss durch den Mieter in einwandfreiem und sauberem Zustand nach Beendigung des Mietverhältnisses an dem vereinbarten Ort und Zeitpunkt der Rent my Wheels zurückgegeben werden.

f. Die Haftung des Mieters endet erst bei Inbesitznahme des Fahrzeugs, der Fahrzeugschlüssel und der Fahrzeugpapiere durch Rent my Wheels.

g. Das Fahrzeug ist vollgetankt zurückzugeben. Die Treibstoffkosten trägt der Mieter und es muss eine Tankquittung bei der Rückgabe vorgelegt werden.

3. Mindestalter des Mieters

a. Das Mindestalter für Mieter beträgt 21 Jahre.

b. Die Rent my Wheels verrechnet keine Junglenkerdgebühren.

4. Mietdauer

a. Die gewünschte Mietdauer ist Rent my Wheels vom Mieter vor Beginn des Mietverhältnisses bekanntzugeben. Wenn sich der Mieter verspätet, ist er in jedem Fall verpflichtet die Rent my Wheels unverzüglich zu benachrichtigen.

b. 6 Stunden: Eine Miete die zwischen 4 und 6 Stunden dauert, gilt als 6 Stunden. CHF 50.00.

c. Halbtagesmiete: Eine Miete die zwischen 6 und 9 Stunden dauert, gilt als Tagesmiete. CHF 80.00.

d. Tagesmiete: Eine Miete die zwischen 16 und 24 Stunden dauert, gilt als 24 Stunden. CHF 120.00.

e. Fahrzeug Übergabe: erst ab 07:00 Uhr und Rückgabe: spätestens bis 00:00 Uhr.

f. Jede weitere Stunde nach vereinbarter Mietdauer ohne Absprache mit Rent my Wheels wird nach CHF 20.- Stundentarif verrechnet.
Sollte Rent my Wheels durch die verspätete Rückgabe des Fahrzeuges ein Schaden entstehen, so muss sich Rent my Wheels vorbehalten, gegen den Mieter Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

g. Wird die vertragsgemässe Übergabe des Fahrzeuges durch den Vermieter an den Mieter durch ein unvorhersehbares Ereignis verunmöglicht, wie z.B. Nichtrückgabe, Unfall oder Panne des Vormieters, bemüht sich Rent my Wheels um ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug, wir sind jedoch nicht verpflichtet.

h. Sollten wir kein Fahrzeug finden, erhaltet der Mieter alle geleisteten Zahlungen zurückerstattet.

i. Weitere Forderungen können beim Vermieter nicht geltend gemacht werden.

j. Frühere Rückgabe als vereinbart, ergeben keine Rückvergütungsansprüche.

k. Die Weitervermietung an Dritte ist untersagt.

l. Ist eine Verlängerung der Miete notwendig, ist die Bewilligung vom Vermieter vor Ablauf der abgemachten Miete nötig.

076 723 85 16 oder 078 798 87 10 info@RentmyWheels.ch / www.RentmyWheels.ch

5. Zahlungsweise

a. Die Rent my Wheels akzeptiert Bargeld in Schweizer Franken und Euro. Zahlungen per Bank Überweisung, oder Twint sind auch möglich.

b. Der vereinbarte Betrag muss vor der Anmietung bezahlt werden.

c. Bei Vermietungen von mehr als einem Tag ist eine Anzahlung von 30% des Gesamtbetrags zu entrichten.

6. Mietpreis

a. Alle Angebote sind bis zur Buchungsbestätigung durch Rent my Wheels unverbindlich.

b. Es gilt die bei Abschluss des Mietvertrages jeweils gültige Preisliste.

c. Alle Preise sind immer aktuell auf unserer Webseite. In der Miete enthalten sind die Vollkaskoversicherung für das Fahrzeug mit Selbstbehalt von CHF 1'000, die Schweizer Autobahn-Vignette und die Pannenhilfe in der ganzen Schweiz und Europa.

d. Im Mietpreis nicht inbegriffen sind der Treibstoff, die Fahrzeugreinigung, eine Annullationsversicherung sowie eine Diebstahlversicherung für persönliche Sachen.

e. Es ist Angelegenheit des Mieters, die Versicherung für die von ihm zu transportierenden Güter zu veranlassen.

f. Die Rent my Wheels haftet in keiner Weise für Verlust oder Beschädigung der transportierten Güter. Weitere Versicherungen für den Mieter oder Zusatzfahrer, wie Personeninsassenversicherung etc. sind Sache des Mieters.

g. Die Rent my Wheels übernimmt hierfür keine Haftung.

7. Auslandsfahrten

a. Das Fahrzeug darf ins Ausland gefahren werden.

b. Dies muss aber der Rent my Wheels vor Mietbeginn gemeldet werden.

c. Die Mehrkosten für das Ausland betragen CHF 20 pro Tagesmiete.

d. Falls nachweislich festgestellt werden kann, dass das Fahrzeug ohne Erlaubnis die Schweiz verlassen hat, stellt Rent my Wheels CHF 1`000.00 in Rechnung.

e. Das Fahrzeug darf ausschließlich und nur in den unten genannten Nachbarländern gefahren werden.


• Deutschland
• Frankreich
• Italien
• Österreich
• Liechtenstein

8. Fahrzeugreinigung

a. Das Fahrzeug wird in einwandfreiem Zustand, innen und aussen gereinigt, vollgetankt und ohne erkennbare Mängel abgegeben.

b. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug inkl. Inneneinrichtung im gleichen Zustand zurückzugeben.

c. Falls das gemietete Fahrzeug ungereinigt an die Rent my Wheels übergeben wird, kann die Rent my Wheels eine Pauschale von CHF 50 zusätzlich verlangen.

d. Liegt eine abnormale Verschmutzung vor z.B. Polsterung usw. werden wir Ihnen diese Arbeiten nach Aufwand zusätzlich in Rechnung stellen.

9. Zusatzfahrer

a. Das Fahrzeug darf nur vom Mieter oder von vor Mietbeginn gemeldeten Zusatzfahrern gefahren werden.

b. Entsteht ein Schaden durch das Fahren einer Drittperson, haftet der Mieter in jedem Fall für den gesamten Schaden.

c. Der Führerausweis vom Mieter und den allfälligen Zusatzfahrern muss bei der Fahrzeugübernahme dem Rent my Wheels Personal zur Kontrolle vorgelegt werden.

d. Die Weitervermietung des Fahrzeuges an Dritte und Lernfahrten sind untersagt.

10. Haftung

a. Eine Haftungsbefreiung kann von keinem Mitarbeiter der Rent my Wheels wirksam mündlich erteilt werden.

b. Um wirksam zu sein, bedarf eine Haftungsbefreiung in jedem Fall der schriftlichen Form.

c. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug nach bestem Wissen und Gewissen zu behandeln.

d. Der Mieter ist haftbar für alle von ihm verursachten Schäden am Fahrzeug unabhängig von seinem Verschulden, insbesondere für solche, die durch Nachlässigkeit entstehen, beispielsweise wegen nicht vorgenommener Prüfung von Öl, Wasser, Reifendruck und Schäden am Motor sowie Getriebe.

e. Der Mieter haftet insbesondere für Schäden, die durch das Einfüllen von falschem Treibstoff entstehen.

f. Verkehrsübertretung gehen zu Lasten des Mieters.

g. Alle weiteren im Zusammenhang mit der Ingebrauchnahme des Fahrzeugs anfallenden Gebühren und Abgaben gehen ebenfalls zu Lasten des Mieters.

h. Jede Haftung der Rent my Wheels gegenüber dem Mieter oder Drittpersonen für Unfälle und/oder jeder Art von vertraglichen und/oder ausservertraglichen Personen- und/oder Sachschäden, einschliesslich die Haftung für mittelbare und/oder indirekte Schäden, für entgangenen Gewinn, Mängelfolgeschäden, Verspätungsschäden, verpasste Anschlüsse und Gelegenheiten zum Geschäftsabschluss etc., sind ausdrücklich ausgeschlossen.

i. Die Rent my Wheels haftet auch nicht für Schäden im vorerwähnten Sinn, welche durch ihre Hilfspersonen verursacht wurden.

11. Schadensfall

a. Im Fall einer Panne oder einer Störung des Fahrzeugs hat der Mieter unverzüglich die Rent my Wheels zu benachrichtigen.

b. Der Mieter ist nicht berechtigt, ohne ausdrückliche Zustimmung der Rent my Wheels, Reparatur oder Servicearbeiten am Fahrzeug vorzunehmen oder vornehmen zu lassen.

c. Der Mieter ist weiter nicht berechtigt, gegnerische Ansprüche anzuerkennen. Kommt es zu einem Unfall, Diebstahl oder sonstigen Schaden, ist in jedem Fall die Polizei zu verständigen und ein Polizeirapport zu erstellen, welche dem Vermieter abgegeben werden muss.

d. Ohne Polizeirapport muss der Mieter für den Schaden selbst aufkommen.

e. Auch bei Bagatellunfällen ist die Polizei beizuziehen und den Vermieter zu informieren.

f. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Der Vermieter ist sofort (telefonisch) in Kenntnis zu setzen um entsprechende Massnahmen vorzukehren.

g. Auch sind ihm die notwendigen Unterlagen zukommen zu lassen, so dass der Vermieter seiner Anzeigepflicht gegenüber der Versicherung innerhalb Wochenfrist nachkommen kann.

12. Verkehrsregelverletzungen

a. Die Polizei sowie private oder andere Institutionen melden Verkehrsbussen und Verletzungen der Verkehrsregeln an den Vermieter.

b. Der Vermieter teilt der Polizei Name und Adresse des entsprechenden Mieters mit, zusätzlich wird dem Mieter eine Gebühr nach Aufwand verrechnet.

c. Die Verfahrensführung mit allen Kostenfolgen (Vertretungskosten, Verfahrenskosten, Bussen usw.) obliegt dem Mieter.

13. Vertragsänderungen

a. Ergänzungen und Änderungen des Vertrages einschliesslich dieser Mietbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

b. Teilweise oder vollständige Nichtigkeit oder Ungültigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen des Vertrages, einschliesslich dieser Mietbedingungen berühren die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

c. Allfällige ungültige oder ungültig gewordene Bestimmungen sind bei Anwendung des Vertrages durch solche zu ersetzen, die dem von den ungültigen Bestimmungen angestrebten Zweck am nächsten kommen.

14. Reservation und Stornierung

a. Die Rent my Wheels nimmt verbindlich Reservationen über ihrem online Formular oder ihre Rufnummer an.

b. Die Reservation kann bis 48 Stunden vor Beginn des Mietverhältnisses kostenlos storniert werden.

15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

a. Diese AGB`s unterstehen dem schweizerischen Recht.

b. Als Gerichtsstand gilt der Geschäftssitz des Vermieters.